💡 5 Treuhand-Tipps fürs Skonto-Urteil

Skonto-Urteil mit Deckelung bei 3,15 Prozent: Wie Sie als Apotheke jetzt darauf reagieren können

Mit dem Skonto-Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) im Februar ist klar: Die Skonti der Großhändler sind wie Rabatte zu bewerten und über der 3,15-Prozent-Spanne verboten. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen einen Pharmahändler. Die Folge: Umsatzeinbußen von rund 16 Prozent bei Apotheken mittlerer Größe; bei großen Apotheken und Filialverbünden noch wesentlich mehr.

Nun verweist die Pharmazeutische Zeitung in einem Artikel auch auf mögliche Tipps und Stellschrauben, welche die Treuhand in ihrem Newsletter an die Apotheken richtet. Der Großhandel informiere seit April: Im Mai werde vermutlich noch nach den bisherigen Konditionen abgerechnet, ab Juni soll es aber zu einer kompletten Streichung der Rx-Skonti und -Boni kommen. Daher rät die Treuhand dazu, jetzt aktiv zu werden.


➄ Tipps, wie Sie als Apotheke jetzt noch auf die Streichung der Rx-Skonti reagieren können:

➀ Bevorraten: 📦 Jetzt noch Ware zu vollen Konditionen einkaufen; dabei Abverkaufshäufigkeit und Verfall beachten.
➁ Zahlung verschieben: ➡ Nach Streichung des Skontos die eigene Zahlung auf den spätestmöglichen Termin verschieben.
➂ Boni auszahlen lassen: 💶 Einige Lieferanten und Kooperationen sparen Rx-Boni an. Diese sollten sofort ausgezahlt werden, damit sie nicht verfallen.
➃ Frühzeitige Termine sichern: 📆 Je früher der Termin mit den Lieferanten, desto besser. Um den Prozess zu beschleunigen, könnte man sich mit Kollegen zusammenschließen und gemeinsam Termine wahrnehmen.
➄ Sich austauschen: 👥 Alle Informationen und Erkenntnisse über das Verhalten der Lieferanten mit Kollegen, Erfahrungsaustausch-Gruppen oder der Treuhand teilen.


Ideen und Tipps für das Skonti-Urteil

Auch wenn noch nicht klar ist, wie die jeweiligen Gespräche mit dem Großhandel ausgehen werden, gibt es laut Treuhand weitere Stellschrauben.

Mögliche Stellschrauben für weitere Kompensationen:

  • Wegfall des Handelsspannenausgleichs
  • Erhöhung der Vergütung für bisherige Rabatt-Ausschlüsse, Sonderartikel oder Non-Rx-Ware (OTC, Freiwahl)
  • Werbekostenzuschüsse oder andere nicht Rx-bezogene Boni
  • Gebührenkürzungen
  • Angebot einer (hoch-)verzinsten Vorauskasse
  • Auszahlung von Vorteilen über Genossenschaftsanteile oder Kooperationen
  • Neubewertung des Nutzens von Kooperationen oder Beratern: Erzielen diese überhaupt bessere Ergebnisse, als man selbst aushandeln kann?
  • Kompensationen rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Skontowegfalls verhandeln

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