Apozin erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder der Vertragsparteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens jedoch 24 Monate nach Onlinestellung (Die Mindestlaufzeit beginnt mit der ersten Betriebsabrechnung). Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung (Zugang) kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag der Ankunft des Kündigungsschreibens an.
Mit Zahlung der Erstellungslizenz erhält der Kunde das Recht, die erbrachten Agentur-Leistungen (Grafische Gestaltung, Programmierung, Redaktionelle Inhalte) im Rahmen der Vertragslaufzeit zu nutzen. Bei Kündigung dürfen diese Inhalte nach Ende der Vertragslaufzeit nicht weiterhin verwendet werden.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Apozin – Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
1. Apozin unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
2. Apozin unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten;
3. die Zugriffsmöglichkeiten auf Apozin – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon der Versuch,
4. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Apozin – Dienstleistungsnetz einschlägig sein sollten;
5. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
6. Apozin erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erreichen und beschleunigen;
7. nach Abgabe einer Störungsmeldung Apozin die durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
8. Apozin entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
Verstösst der Kunde gegen die in Abs. 1. lit. b) und c) genannten Pflichten, ist Apozin sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von lit. g) und h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Vertragsparteien untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen Apozin nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
In den Fällen des Abs. 1. lit. c) ist Apozin neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekannt werden eines Verstosses des Kunden in der dort aufgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Die Vergütungsregelungen bleiben davon unberührt, soweit vereinbarte Vertragslaufzeiten oder Mindestabrechnungszeiträume betroffen sind.
Eine direkte oder mittelbare Nutzung aller Apozin – Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Apozin gestattet. Apozin kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste von Apozin einzuweisen. Der Kunde steht Apozin für die Einhaltung sämtlicher vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch bzw. Kündigungsrecht des Kunden.
Der Kunden hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch unbefugte Nutzung der Apozin – Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Apozin erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
Abrechnung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens:
Für Rechnungen, die nicht über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden, fallen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens 20 EUR pro Rechnung an. Im Falle einer Rücklastschrift werden Bearbeitungskosten in Höhe von 20 EUR je Vorfall berechnet.
Gegen die Ansprüche von Apozin kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
Schadenersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Apozin nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
Dauert eine Störung der Dienstleistungen von Apozin, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und die Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Apozin – Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag bezeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Bei Ausfall von Diensten wegen einer ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Apozin liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäss § 10 dieser AGB.
Apozin beantragt auf Wunsch im Namen des Kunden Internet-Domainnamen und verwaltet diese treuhändisch.
Der Kunde schlägt den konkreten Internet-Domainnamen vor. Der Kunde hat diesen Domainnamen auf allgemeine Rechtmäßigkeit und darauf, ob Rechte Dritter durch die Verwendung dieses Domainnamens berührt werden, zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Apozin wird eine solche Überprüfung nicht vornehmen. Der Kunde trägt für die von ihm genannten Domainnamen die Verantwortung.
Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren an die entsprechenden Registrierungsgesellschaften weitergeleitet. Apozin übernimmt hierbei keine Gewähr für die erfolgreiche Übertragung dieser Daten und keine Gewähr und Haftung die Zuteilung des bestellten Domainnamens. Der Kunde stellt Apozin von jeglichen Ansprüchen frei, die durch die Registrierung und Nutzung dieses Domainnamens entstehen könnten. Die in dieser Ziffer vorangehend formulierten Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn Apozin vorsätzlich oder grob fahrlässig in diesem Zusammenhang eigene vertragliche Pflichten verletzt, wobei Apozin ausdrücklich keine Pflicht zur Überprüfung des Domainnamens hat.
Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechenden Registrierungsgesellschaften bestätigt ist.
Die hierbei anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wird durch die Bestellung oder Nutzung des vom Kunden gewünschten Domainnamens ein Recht eines Dritten (z.B. ein Markenzeichen, ein Namensrecht, etc.) verletzt oder werden solche Rechtsverletzungen von Dritten behauptet und werden deswegen Ansprüche von Dritten an Apozin herangetragen hat der Kunde Apozin vollumfänglich gegenüber den Anspruchstellern freizustellen inkl. in diesen Zusammenhang zu Lasten von Apozin entstehender notwendiger Kosten wie zum Beispiel Rechtsvertretungskosten oder Gerichtskosten. Apozin behält sich für einen solchen Fall die Sperrung der betreffenden Domain vor.
Der Kunde wird hiermit gemäss § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass Apozin personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich Apozin Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Apozin berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzungen, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Apozin, sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
Die Firma Apozin erklärt, dass ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäss § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Apozin die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
– durch die Inanspruchnahme von Apozin – Diensten,
durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Apozin,
durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Apozin,
durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten der Firma Apozin oder
deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Apozin nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Sitz der Firma Apozin in Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.
Verträge, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht.
Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von Apozin als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Der Sitz von Apozin ist Wiesbaden. Apozin ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.
Stand 01.02.2025
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